1. Am 4. Mai 2022 teilte das Betreibungsamt Ägerital den Beteiligten in den Betreibungen Nr. _______ und ________ die betreibungsamtliche Schätzung des Grundstücks des Schuldners A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) am ________ in C.________ (GS Nr. ________) mit. Die im Auftrag des Betreibungsamtes durchgeführte Schätzung von D.________, Immobilienschätzer mit eidg. Fachausweis, erstellt am 3. Mai 2022, ergab einen Verkehrswert von CHF 10'960'000.00. Diesen Wert übernahm das Betreibungsamt in seiner Schätzung. Eine frühere Schätzung von D.________ vom 16. November 2020 hatte noch einen Verkehrswert von CHF 11'930'000.00 ergeben.