1. Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 14. April 2022 sei dahingehend abzuändern, dass dem Sistierungsgesuch vom 10. März 2022 insofern entsprochen werde, dass der Pfändungsvollzug in den Betreibungen Nrn. _______ und ________ bezüglich der Steuern des Seite 3/7 Jahres 2018 sistiert werde, bis ein rechtskräftiger Endentscheid über das Revisionsgesuch ergangen sei. 2. Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 14. April 2022 sei dahingehend abzuändern, dass der Termin zum Pfändungsvollzug am 5. Mai 2022 aufgehoben werde.