2. Am 5. Oktober 2021 reichte die Beschwerdeführerin bei der Kantonalen Steuerverwaltung Zug ein Revisionsgesuch zu den Steuerveranlagungen der Jahre 2011-2018 ein. Mit Entscheid vom 10. Dezember 2021 trat die Kantonale Steuerverwaltung Zug, Abteilung juristische Personen, auf das Revisionsgesuch nicht ein. Gegen diesen Nichteintretensentscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Januar 2022 Einsprache bei der Kantonalen Steuerverwaltung Zug, Rechtsmittelkommission, ein. 3. Am 2. März 2022 stellte der Kanton Zug in den obgenannten Betreibungen je das Fortsetzungsbegehren.