1. Der Kanton Zug, vertreten durch die Kantonale Steuerverwaltung Zug, Abteilung Steuerbezug, betrieb die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beim Betreibungsamt Zug für die Direkte Bundessteuer 2018 von CHF 1'700.00 nebst Zins und Gebühren sowie für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 von CHF 1'304.35 nebst Busse, Zins und Gebühren. Der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug erteilte am 14. Oktober 2021 in den Betreibungen Nrn. _______ und ________ des Betreibungsamtes Zug definitive Rechtsöffnung. Gegen diese Entscheide wurde kein Rechtsmittel ergriffen.