1.5 An diesem Ergebnis vermag nichts zu ändern, dass das Betreibungsamt Zug bereits am 6. Februar 2017 die Schlussabrechnung in der Pfändung Nr. ________ erstellt hatte (act. 4/2). Zu diesem Zeitpunkt waren die CHF 500'000.00 immer noch bei der Depositenanstalt zu Gunsten des Inhabers des Schuldbriefes hinterlegt. Es war unklar, ob sich der Inhaber des Schuldbriefes melden würde, mithin ob die CHF 500'000.00 (abzüglich Kosten) dereinst den Beschwerdeführern überhaupt zur Verfügung stehen würden. Erst mit der Zahlung an das Betreibungsamt Zug standen das Verwertungsergebnis der gepfändeten Seite 6/7