Das Konkursamt Zug zog für seine Arbeiten weitere CHF 2'742.30 ab und überwies die restlichen CHF 480'955.49 am 24. März 2022 an das Betreibungsamt Zug (vgl. act. 1/18-1/19). Mit dem Eingang der Zahlung beim Betreibungsamt Zug erfolgte die Verwertung der zugunsten der Beschwerdeführer gepfändeten Forderung. Somit endete der Zinsenlauf für die Beschwerdeführer am 24. März 2022.