Gepfändeter Gegenstand ist somit eine Forderung. Bei einer gepfändeten Forderung läuft der Zins bis zur Verwertung, wobei Zahlungen an das Betreibungsamt mit der Verwertung gleichzusetzen sind (vgl. vorne E. 1.3). Aus den Akten geht hervor, dass das Konkursamt Thurgau im Juli 2021 die bei der Depositenanstalt hinterlegten CHF 500'000.00 abzüglich Negativzinsen von CHF 16'175.61 und Publikationskosten von CHF 126.60, somit noch CHF 483'697.79, an das Konkursamt Zug überwies. Das Konkursamt Zug zog für seine Arbeiten weitere CHF 2'742.30 ab und überwies die restlichen CHF 480'955.49 am 24. März 2022 an das Betreibungsamt Zug (vgl. act.