1.4 Gemäss Pfändungsurkunde vom 7. Januar 2021 pfändete das Betreibungsamt Zug in den Betreibungen der Beschwerdeführer gegen D.________ (Pfändung Nr. ________) sämtliche Guthaben von D.________ gegenüber der sich im Konkurs befindlichen E.________ AG in Liquidation, ohne Domizil, Zug, vertreten durch das Konkursamt Zug, im Falle nachträglicher Verteilung der bei der Depositenanstalt hinterlegten CHF 500'000.00, gemäss Verteilungsplan Konkurs Nr. ________ vom 11. November 2015 / 4. Mai 2016 (vgl. act. 1/17). Gepfändeter Gegenstand ist somit eine Forderung.