9. Gegen diese Verfügungen liessen die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. April 2022 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs einreichen und folgende Anträge stellen (act. 1): 1. Die Verfügung vom 5. April 2022 wird insoweit akzeptiert, als das Betreibungsamt Zug damit entschied, den Beschwerdeführern CHF 471'877.53 der CHF 480'955.49 auszubezahlen.