8. Am 5. April 2022 erliess das Betreibungsamt Zug vier Verteilungsverfügungen. Gemäss diesen Verfügungen soll die Beschwerdeführerin 1 für ihre noch offene Forderung eine Restzahlung von CHF 384'438.91 und der Beschwerdeführer 2 für seine drei noch offenen Forderungen eine Restzahlung von CHF 87'438.62 erhalten, somit zusammen CHF 471'877.53. Die übrigen CHF 9'077.96 sollen nicht an die Beschwerdeführer gehen (act. 1/20).