6. Mit Arrestbefehlen vom 6. August 2019 verrarrestierte die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug auf entsprechendes Gesuch der Beschwerdeführer sämtliche Guthaben von D.________ gegenüber der Konkursmasse der E.________ AG in Liquidation, im Falle nachträglicher Verteilung der bei der Depositenanstalt hinterlegten CHF 500'000.00 gemäss Verteilungsplan Konkurs Nr. ________ vom 11. November 2015 / 4. Mai 2016, bis zur Höhe der Arrestforderung nebst Zins und Kosten, alles soweit verarrestiertbar.