1. Mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 30. Juni 2010 wurde D.________ des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und des Erschleichens einer falschen Beurkundung schuldig gesprochen und hierfür mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren bestraft. Der Zivilklägerin A.________ (als Rechtsnachfolgerin ihres Vaters; nachfolgend: Beschwerdeführerin 1) wurde Schadenersatz in der Höhe von USD 466'666.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. Juni 1998 und dem Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 2) ein solcher von EUR 76'693.78 zugesprochen (act. 1/1). Die von D.___