3.4.7 Ins gleiche Licht wie das Aussageverhalten fällt auch der (untaugliche) Versuch des Beschuldigten, sich unmittelbar nach der Inhaftierung bei einem Mithäftling ein falsches Alibi zu verschaffen (act. 1/1/3) oder der Versuch, den Amtsarzt "vollzutexten", um seine Hafterstehungsfähigkeit in Frage zu stellen (act. 4/14). Diese Versuche sind nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten zu fördern.