3.4.6 Neben den konstanten Herabwürdigungen von G.________ führte der Beschuldigte sodann an der Schlusseinvernahme erstmalig aus, er sei "zu 100% sicher", dass G.________ von denjenigen Personen, welche sie beide damals (im April 2018) am "Goldenen Kiosk" in Zug angegriffen hätten, beeinflusst worden sei, um ihn falsch zu beschuldigen (act. 2/7 Ziff. 4). Dass G.________ bei diesem Vorfall ebenfalls zusammengeschlagen wurde, verschweigt der Beschuldigte dabei. Vor Gericht weitete der Beschuldigte dann im Berufungsverfahren diese Theorie weiter aus, indem er hinzufügte, dass G.___