Ferner sei G.________ ein Lügner (der seine Lügen selber glaube), würde Wimperntusche auftragen, habe sexuelle Kontakte mit zahlreichen Frauen (darunter einer Frau, bei welcher Seite 18/38 der Beschuldigte zuerst dachte, "dass es ein Typ" sei), würde "Nazi-Zeugs" und "Hitler- Fahnen" besitzen und "illegale Nazimusik" hören, etc. Dabei habe der Beschuldigte gemäss seinen Ausführungen G.________ wegen seines unvernünftigen Verhaltens auch bereits mehrmals das Leben retten müssen.