Insgesamt erscheinen die Aussagen des Beschuldigten vom Ablauf her als nicht konstant und widersprüchlich. Die Aussagen des Beschuldigten scheinen ferner ungewöhnlich starken Änderungstendenzen (d.h. zunehmende Bagatellisierung der Auseinandersetzung; starke Ausweitungen des möglichen Motivs von G.________ etc.) zu unterliegen und erscheinen hinsichtlich des Geschehensablaufs allenfalls als zusammengesetzte Fragmente und damit gesamthaft als nicht verlässlich.