vor die Türe von G.________ gestellt habe, nachdem er diesem die ganz flauschige Plüschdecke zwei bis dreimal leicht an den Kopf geschlagen habe. Auch betreffend den Anlass für den Vorfall weichen die Darlegungen des Beschuldigten voneinander ab und es ist nicht klar, ob es zu diesem Vorfall kam, weil G.________ nicht abgewaschen hatte oder weil G.________ ihn wegen seinem finanziellen Engpass ausgelacht (oder dreckig angelächelt) hatte.