_ nicht berührt habe, bzw. nur auf die Brust getippt und ihm gesagt habe, er solle sich setzen. Erstmalig an der Berufungsverhandlung erwähnte der Beschuldigte die Pfanne, welche er bei seiner ersten Sachverhaltsdarstellung an die Türe von G.________ gestellt habe, bevor dieser ihn dreckig angelächelt habe, wobei der Beschuldigte dann bei seiner zweiten Sachverhaltsdarstellung die Pfanne zusammen mit weiteren Pfannen, Kellen und Tellern erst Seite 17/38