nur mit einem Wolltuch übers Gesicht wischte. Vor der Vorinstanz führte der Beschuldigte aus, dass der Vorfall gar nicht stattgefunden habe und er an diesem Tag - an den er sich wegen des Grümpelturniers in Cham genau erinnere - in der Badi Hirsgarten gewesen sei, während die Episode mit der Wolldecke, die leichter als ein Plüschtier sei und welche er G.________ nur ins Gesicht geworfen habe, vorher stattgefunden habe. An der ersten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte ferner an, er habe G.________ aufs Sofa gedrückt, an Schlusseinvernahme schilderte der Beschuldigte, dass er G._______