__ detailliert zu Protokoll gegebene Episode, wie er am 22. Juli 2019 beim Verlassen der Wohnung befürchtete, der Beschuldigte würde ihm auflauern, weil er seine Zimmertüre nicht wie üblich abgeschlossen hatte (act. 2/4 Ziff. 44; act. 2/1 Ziff. 9), deutet auf eine starke innere Unsicherheit von G.________ hinsichtlich des Gefahrenpotentials des Beschuldigten hin. Auch die Aussagen betreffend den plötzlich verschwundenen Badezimmerschlüssel gehen in die gleiche Richtung (vgl. act. 2/4 Ziff.