Die detailliert zu Protokoll gegebene innere Erlebniswelt von G.________ ab dem 30. Juni 2019 bzw. die zunehmende Unsicherheit über das zukünftige Verhalten des Beschuldigten ist nachvollziehbar, zumal die fortgesetzten Streitereien mit dem Beschuldigten vor dem Hintergrund von dessen chronischen Medikamenten- und Betäubungsmittelmissbrauch in Kombination mit zahlreichen griffbereiten Schlag-, Hieb- und Stichwaffen ("falls die Albaner kommen würden") durchaus ein gewisses Unsicherheitsgefühl bei einem Mitbewohner auslösen können. Die von G._____