Seine Aussagen wirken authentisch, zumal er teilweise den Beschuldigten in Schutz nimmt und seine Handlungen am 30. Juni 2019 noch als nicht bedrohlich bzw. als kindisches "täubelen" und "zwängelen" abtut bzw. sich erst nach diesem Vorfall Gedanken betreffend das Zusammenleben mit dem Beschuldigten und seine eigene Sicherheit macht. Auch beschrieb G.________ den Beschuldigten (auf positive Weise) als tierfreundlich und verneinte, dass dieser je Tiere verletzt oder getötet habe. Gleichfalls verneint er auch Wahrnehmungen über den Einsatz von Waffen durch den Beschuldigten.