__ auf das Sofa gestossen) und lässt auf eine bewusste oder unbewusste Falschaussage schliessen. Ferner ist es entgegen der Verteidigung nicht als unüblich einzustufen, wenn der gleiche Täter an zwei unterschiedlichen Tagen vergleichbare Drohungen, die sich um eine Enthauptung drehen, ausspricht. Seite 15/38