Er selber sei dann in sein Zimmer gegangen. Sie hätten kein Wort gewechselt und er habe die Kopfhörer drin und zwei Bierdosen unter dem Arm bzw. in der Hand gehabt. Sie hätten sich dann nicht mehr gesehen. Der Beschuldigte führte weiter aus, dass G.________ ihn falsch beschuldigt habe, weil er den Albanern, von denen er Angst habe, CHF 20'000.00 gegeben und ihnen versprochen habe, er würde ihn ins Gefängnis bringen. Die Albaner hätten ihn dort fertig machen wollen; es gebe keinen besseren Ort, jemanden umzubringen, als im Gefängnis, denn dort sage niemand aus.