lege. Er habe dann die Pfanne vor die Türe gestellt. Es seien eine Bratpfanne, Geschirr, noch eine Pfanne und ein paar Kellen und Teller gewesen und es könne schon sein, dass diese die Tür berührt haben, er habe die Pfanne aber nicht geworfen. Am 21. oder 20. Juli 2019 (wobei er sich nicht mehr sicher sei, ob der Vorfall am Vortrag oder Vorvortag seiner Verhaftung stattfand), habe er ins Bad gehen wollen. Aber G.________ habe ihn geschnitten und sei vor ihm ins Bad gegangen. Er selber sei dann in sein Zimmer gegangen.