Er habe ihm dann die ganz flauschige Wolldecke zwei bis dreimal leicht um den Kopf geschlagen. Nachdem der Beschuldigte aufgefordert wurde, nochmals darzulegen, was vor den Schlägen mit der ganz flauschigen Wolldecke gegen den Kopf von G.________ geschah, gab dieser zu Protokoll, dass er G.________ erst darauf hingewiesen habe, dass er nicht Sachen aus dem Kühlschrank stehlen solle, worauf ihn dieser belächelt habe. Dann habe er ihn mit der Plüschdecke leicht an den Kopf geschlagen. Er habe ihn nicht angefasst, bzw. nur kurz an die Brust getippt und gesagt, er solle sich setzen. Aber er habe ihn nicht geschubst.