3.3.7 An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut detailliert zum Sachverhalt befragt. Der Beschuldigte führte aus, dass der Vorfall vom 30. Juni 2019 effektiv vor dem 18. Juni 2019 stattgefunden sich habe. Er habe G.________ nicht direkt beleidigt, sondern ihm nur gesagt, er verhalte sich wie ein Arschloch, da er sich von seinen Lebensmitteln bedient habe. Er habe ihm dann die Pfanne vor die Tür gestellt, weil G.________ immer viele Pfannen voll mit Tomatensauce stehen liess. G.________ habe ihn dann so dreckig belächelt. Er habe ihm dann die ganz flauschige Wolldecke zwei bis dreimal leicht um den Kopf geschlagen.