Ausdrücke wie "ich reisse dir den Grind ab" sage er nicht. (SE GD 42/1 S. 5). Sodann ergänzte der Beschuldigte, dass G.________ immer von seinen Esswaren genommen habe. Er habe ihn dann quasi ausgelacht. Er habe G.________ dann die Plüschwolldecke ins Gesicht geworfen (SE GD 41/1 S. 9). Betreffend den Vorfall vom 21. Juli 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass er ebenfalls in der Badi und dann am Bahnhof gewesen sei und G.________ am 21. Juli gar nicht gesehen habe. Er sei dann abends um neun Uhr nach Hause gekommen, dort habe er G.________ mit Kopfhörern angetroffen, dieser sei dabei rausgelaufen, ohne etwas zu sagen (SE GD 41/1 S. 6).