3.3.4 Im Rahmen der psychiatrischen Explorationen des Beschuldigten durch K.________ zwischen dem 30. Juli 2019 und dem 30. August 2019 soll der Beschuldigte ausgeführt haben, dass der Streit vom 30. Juni 2019 (nach Angaben des Beschuldigten am 21. oder 22. Juni 2019) entstanden sei, weil Kollegen von G.________ sich an den Vorräten des Beschuldigten bedient hätten. Dieser habe dann G.________ mitgeteilt, dass ihm nur noch CHF 20.00 bis zum Monatsende zur Verfügung stehen würden, worauf er von G.________ ausgelacht worden sei. Der Beschuldigte habe daraufhin G.________ auf das Sofa geschubst und anschliessend mit einem Badetuch zweimal geschlagen.