Er habe ihn auch nicht in den Schwitzkasten genommen, sondern lediglich auf das Sofa gedrückt und mit der Wolldecke geschlagen, wobei der Beschuldigte handschriftlich ergänzte, dass dies zwei- bis dreimal gewesen sei und auch nicht fest. Betreffend den Vorwurf der Beschimpfung und Drohung vom 21. Juli 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass er am Sonntag in der Hirsgarten-Badi gewesen sei. Er habe G.________ nie bedroht (act. 2/3).