3.3.2 Bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 24. Juli 2019 führte der Beschuldigte nach dem Vorhalt der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen aus, dass "Aufschlitzen" und "Kopfabreissen" typische Wörter von G.________ seien. Er habe dies nie gesagt. Dieser sei jähzornig (wie schon sein Vater), schreie grundlos umher und würde seine Sachen aus dem Kühlschrank nehmen. Er sei einmal laut gegenüber G.________ geworden.