3.3.1 Der Beschuldigte führte an der Einvernahme vom 23. Juli 2019 zum Kerngeschehen aus, dass G.________ einmal einer seiner besten Kollegen gewesen sei und dieser sich ihm gegenüber total daneben benehme. Er spreche seit zwei Monaten nicht mehr mit ihm. Er sei am 21. Juli 2019 erinnerlich alleine zuhause bzw. (nach erneutem Nachdenken) vom Morgen an in der Badi Hirsgarten gewesen. Als er abends nach Hause gekommen sei, sei G.________ sofort verschwunden. Er sei kein aggressiver Mensch und höchstens ein bisschen gereizt wegen der Situation. Er sammle Waffen und die Machete habe er griffbereit, falls die Albaner kommen würden (act. 2/2).