___ aus, der Beschuldigte habe am 30. Juni 2019 wegen Unordnung in der gemeinsamen Küche erst herumgeschrien ("Wixxer", "Arschloch", "es isch jetzt fertig mit dir", "das esch jetzt s'letzti mal gsi, jetzt esch fertig", "ich mach jetzt fertig mit dir") und anschliessend mit der Pfanne gegen die Zimmertüre geschlagen. Der Beschuldigte habe ihn dann später in den Schwitzkasten genommen und zu Boden geworfen. Danach habe er mit der Stubendecke auf ihn eingeschlagen. Das Verhalten des Beschuldigten sei ihm eher als ein "täubelen" vorgekommen, es sei ein "zwängelen" gewesen ohne die Absicht, zu verletzen.