3.1.3 Bei seiner zweiten Einvernahme am 2. August 2019 schilderte G.________ nach Belehrung über die Wahrheits- und Aussagepflicht als Zeuge bei der Polizei unter Anwesenheit des amtlichen Verteidigers detailliert seine Probleme im Rahmen des Zusammenlebens mit dem Beschuldigten. Zum Kerngeschehen führte G.________ aus, der Beschuldigte habe am 30. Juni 2019 wegen Unordnung in der gemeinsamen Küche erst herumgeschrien ("Wixxer", "Arschloch", "es isch jetzt fertig mit dir", "das esch jetzt s'letzti mal gsi, jetzt esch fertig", "ich mach jetzt fertig mit dir") und anschliessend mit der Pfanne gegen die Zimmertüre geschlagen.