3.1.1 G.________ sagte am 22. Juli 2019 im Rahmen der Anzeigeerstattung bei der Zuger Polizei als Auskunftsperson zum Kerngeschehen aus, dass es bereits gegen Ende Mai 2019 Spannungen in der gemeinsamen Wohnung mit dem Beschuldigten gegeben habe. So habe er am 20. Mai 2019 seinen eigenen Fernseher zu Boden geschmissen, weil der Beschuldigte trotz seinen Bitten den Ton nicht habe leiser stellen wollen und er so nicht habe schlafen können. Daraufhin habe sich das Verhältnis verschlechtert. Es sei zu drei bis vier Drohungen gekommen, die er mittlerweile sehr ernst nehme. Die erste Drohung sei am 30. Juni 2019 um ca. 12:30 Uhr geäussert worden.