7.3 Am 26. Juli 2019 fand schliesslich eine ärztliche Untersuchung des Beschuldigten im Rahmen der Hafterstehungsprüfung statt. Der zuständige Amtsarzt vermerkte keine Entzugserscheinungen und vermerkte stattdessen, dass sich der Beschuldigte die geltend gemachten Leiden wie Klaustrophobie oder Epilepsie wahrscheinlich mehrheitlich selber einbilde und der Beschuldigte versucht habe, ihn "vollzutexten", um sein Begehren nach der Testierung einer fehlenden Hafterstehungsfähigkeit durchzusetzen (act.