Insgesamt ist es schon möglich, dass der von Benzodiazepinen und Opioiden abhängige Beschuldigte mehr als 16 Stunden ohne Betäubungsmittel bereits erste Entzugserscheinungen erlitt, welche er spürte. Diese waren indessen nicht geeignet, eine eigentliche Vernehmungsunfähigkeit am 23. Juli 2019 herbeizuführen.