E. 4.4.1). Die Parteien stellten dabei keine Beweisanträge und das Gericht erachtete es nicht als notwendig, weitere Beweise abzunehmen oder Beweisabnahmen zu wiederholen. Das Gericht stellte bei der Prüfung der Beweislage in tatsächlicher Hinsicht fest, dass angesichts der Umstände eine unmittelbare Kenntnis aller erhobenen Beweise nicht notwendig ist.