5.3 Dispositiv Vorinstanz, Ziff. 6.3: Aushändigung der nachfolgenden beschlagnahmten Asservate an den Beschuldigten: Eine Machete, ein Tomahawk, drei Klappmesser, ein Messer in Kreditkartenformat, zwei Fleischermesser, ein selbstgemachtes Messer. 5.4 Dispositiv Vorinstanz, Ziff. 8.1: Festlegung der Entschädigung des amtlichen Verteidigers auf CHF 27'696.39 (inkl. MWST). 5.5 Die Rechtskraft der genannten Dispositivziffern ist im Urteilsdispositiv des Gerichts zu vermerken.