404 Abs. 2 StPO - rechtskräftig. Eine spätere Ausdehnung der Berufung ist ausgeschlossen, nicht aber eine weitere Beschränkung (vgl. dazu um fassend Urteil des Bundesgerichts 6B_1403/2019 vom 10. Juni 2020 E. 1.3 m.H.). 3. Die Berufung der Verteidigung ist darauf ausgerichtet, sämtliche Schuldsprüche, die Sanktion und die Kostenfolge aufzuheben. Darüber hinaus zielt die Berufung auf Aufhebung von Ziff. 5 des Urteilsdispositivs ab, worin der Beschuldigte hinsichtlich der bedingt ausgefällten Vorstrafen verwarnt und die Probezeit um ein Jahr verlängert wurde. Sodann beantragte die Seite 6/38