9. Nach Bekanntgabe der Besetzung des Spruchkörpers des Gerichts wurde der Beschuldigte zur Berufungsverhandlung am 26. Oktober 2022 vorgeladen. Der Beschuldigte erschien zusammen mit dem amtlichen Verteidiger und dem fallzuständigen Staatsanwalt zur Berufungsverhandlung. Der Beschuldigte wurde zur Person und zur Sache befragt. Vorfragen oder Beweisanträge stellten die Parteien nicht. Die Parteien erklärten sich ferner damit einverstanden, dass das Urteil schriftlich eröffnet wird (OG GD 10/1). Erwägungen I. Prozessuales und Formelles