4. Im Übrigen sei das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht des Kantons Zug vom 17.05.2022 zu bestätigen, soweit dieses nicht bereits in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Sämtliche Kosten des Berufungsverfahrens seien B.________ aufzuerlegen." Seite 5/38