2. Ziff. 5 des gegen B.________ ergangenen Urteilsspruchs sei aufzuheben. Der mit Strafbefehl vom 25.06.2015 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00 sei nicht zu widerrufen, hingegen sei B.________ zu verwarnen. Der mit Urteil vom 28.03.2018 des Gerichtspräsidiums Bremgarten gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 sei zu widerrufen.