8.2 Der Beschuldigte hat dem Staat drei Viertel der Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Im restlichen Umfang werden sie auf die Staatskasse genommen. 9. [Rechtsmittel]" 5. Mit Eingabe vom 28. Juni 2022 an das Obergericht des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) reichte die amtliche Verteidigung die Berufungserklärung ein und stellte folgende Anträge (OG GD 2):