6.3 Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände (Zuger Polizei; Lagernummer 147174-2019) werden dem Beschuldigten nach Rechtskraft dieses Urteils ausgehändigt: eine Machete, ein Tomahawk, drei Klappmesser, ein Messer in Kreditkartenformat, zwei Fleischermesser sowie ein selbstgemachtes Messer. Fordert der Beschuldigte die Herausgabe nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils, kann die Polizei über diese verfügen. 7. Die Verfahrenskosten betragen