5. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 25. Juni 2015 und Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 28. März 2018 gewährte bedingte Vollzug für die Geldstrafen von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00 und 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 wird nicht widerrufen. Stattdessen wird der Beschuldigte verwarnt und es wird die Probezeit bezüglich des Urteils vom 28. März 2018 um ein Jahr verlängert.