4. Er wird dafür bestraft mit 4.1 einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft sowie der Freiheitsbeschränkung durch Ersatzmassnahmen von insgesamt 60 Tagen; 4.2 einer Busse von CHF 50.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Tag.