___ zudem in den Schwitzkasten genommen und mit einer Wolldecke mehrfach geschlagen. Ferner habe der Beschuldigte ohne Berechtigung einen sog. Morgenstern (d.h. eine mittelalterliche Schlagwaffe) und eine Schachtel mit Munition besessen, was am 22. Juli 2019 festgestellt worden sei. Ebenfalls habe der Beschuldigte im April 2019 0,53 Gramm Methamphetamin aus den Niederlanden bestellt sich in die Schweiz schicken lassen und am 22. Juli 2019 unbefugt ein Drogengemisch von 46.5 Gramm zum eigenen Konsum besessen (GD SE 1/2).