{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-10-26", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-23_2022-10-26.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_23_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaab4533f1caabdb65eb9d54c7b6536389927f609b352ea50e72ce14bf85c629e97ea9b835d02ecc1f9453a859015ba389b?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaab4533f1caabdb65eb9d54c7b6536389927f609b352ea50e72ce14bf85c629e97ea9b835d02ecc1f9453a859015ba389b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_23", "Checksum": "dd34ed6b4a2b10436379b8e46d592107"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 26.10.2022 S 2022 23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:49", "Checksum": "a0c88a6d95af0c4df4acc101882cd472", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 26.10.2022 S 2022 23\nRegeste:\nTätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n3.3.2 Bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 24. Juli 2019 führte der Beschuldigte\nnach dem Vorhalt der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen aus, dass \"Aufschlitzen\" und\n\"Kopfabreissen\" typische Wörter von G.________ seien. Er habe dies nie gesagt. Dieser sei\njähzornig (wie schon sein Vater), schreie grundlos umher und würde seine Sachen aus dem\nKühlschrank nehmen. Er sei einmal laut gegenüber G.________ geworden. Er habe ihm\ngesagt, dass er sich wie ein Arschloch verhalte und er habe ihn auch mit einer Wolldecke auf\nden Körper geschlagen, aber es habe sich um eine feine Wolldecke aus Plüsch gehandelt\nund der Vorgang sei eigentlich eher symbolisch gewesen. Er habe ihn auch nicht in den\nSchwitzkasten genommen, sondern lediglich auf das Sofa gedrückt und mit der Wolldecke\ngeschlagen, wobei der Beschuldigte handschriftlich ergänzte, dass dies zwei- bis dreimal\ngewesen sei und auch nicht fest. Betreffend den Vorwurf der Beschimpfung und Drohung\nvom 21. Juli 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass er am Sonntag in der Hirsgarten-Badi\ngewesen sei. Er habe G.________ nie bedroht (act. 2/3).\n\n3.3.3 Die Zuger Polizei berichtete am 29. Juli 2019 über Ermittlungshandlungen in der\nAngelegenheit betreffend einen Entlastungszeugen namens I.________. Dieser soll gemäss\ndem Beschuldigten bestätigen können, dass er zur Tatzeit (21. Juli 2019, ca. 11:00 Uhr) nicht\nam Tatort gewesen sei und würde ihn entlasten. Die Abklärungen der Polizei ergaben, dass\nI.________ ein Mithäftling des Beschuldigten war und zum Tatzeitpunkt bereits in der\nStrafanstalt Zug einsass (act. 1/1/3).\n\n3.3.4 Im Rahmen der psychiatrischen Explorationen des Beschuldigten durch K.________\nzwischen dem 30. Juli 2019 und dem 30. August 2019 soll der Beschuldigte ausgeführt\nhaben, dass der Streit vom 30. Juni 2019 (nach Angaben des Beschuldigten am 21. oder 22.\nJuni 2019) entstanden sei, weil Kollegen von G.________ sich an den Vorräten des\nBeschuldigten bedient hätten. Dieser habe dann G.________ mitgeteilt, dass ihm nur noch\nCHF 20.00 bis zum Monatsende zur Verfügung stehen würden, worauf er von G.________\nausgelacht worden sei. Der Beschuldigte habe daraufhin G.________ auf das Sofa\ngeschubst und anschliessend mit einem Badetuch zweimal geschlagen. Erst später habe\nG.________, der sich über den Lärm des Beschuldigten beim Fernsehen beschwerte, den\nFernseher gepackt und zu Boden geschmissen (act. 3/1/27 S. 43). Zum zweiten Vorfall am\nSeite 13/38\n\n21. Juli 2019 habe der Beschuldigte gesagt, dass er sich morgens in der Badeanstalt mit\neiner Frau, die er erst vor kurzem kennengelernt habe, getroffen habe. Er habe den Tag mit\nihr verbracht, sei einkaufen gewesen und habe später eine Blume in eine Vase gestellt. Er\nsei wieder ins Schwimmbad gegangen und dann um ca. 21.30 Uhr nach Hause gekommen.\nDort habe er G.________ angetroffen, der aus der Badewanne gekommen sei. G.________\nhabe eine abwertende Geste gegenüber dem Beschuldigten gemacht und der Beschuldigte\nhabe gerade noch zusehen können, wie G.________ mit einer Büchse in der Hand die\nWohnung verlassen habe. Am nächsten Morgen habe der Beschuldigte bemerkt, wie\nG.________ den Frisbee eines dem Tode nahen Kollegen zerschnitten habe. Er habe sich\ndann zum Bahnhof begeben, wo er verhaftet worden sei (act. 3/1/27 S. 44).\n\n3.3.5 An der Schlusseinvernahme am 14. Mai 2020 führte der Beschuldigte zu den Vorwürfen aus,\ndass G.________ sich an seinen Lebensmitteln bedient habe. Dabei habe er ihn gestossen,\nso dass er sich auf das Sofa habe setzten müssen. Dies sei aber nicht mit Gewalt gewesen.\nWeil er ihn dann ausgelacht habe, habe er ihm dreimal mit einer Wolldecke leicht über das\nGesicht gewischt. Ansonsten habe es keine weiteren Konfrontationen gegeben (act. 2/7\nS. 7).\n\n3.3.6 An der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz sagte der Beschuldigte aus, dass er am 30.\nJuni 2019 am morgen früh aus dem Haus sei und in die Badi Hirsgarten gegangen sei. An\ndiesem Tag sei das Grümpi in Cham gewesen und am Vorabend habe G.________ eine\nFrau abgeschleppt, bei der er zuerst gedacht habe, dass es ein Typ sei. Er habe\nG.________ den Tag durch nie gesehen, weil er gar nicht zu Hause war. Er habe\nG.________ nicht in den Schwitzkasten genommen und auch nicht bedroht. Der Vorfall mit\nder Wolldecke sei vorher gewesen. Ausdrücke wie \"ich reisse dir den Grind ab\" sage er nicht.\n(SE GD 42/1 S. 5). Sodann ergänzte der Beschuldigte, dass G.________ immer von seinen\nEsswaren genommen habe. Er habe ihn dann quasi ausgelacht. Er habe G.________ dann\ndie Plüschwolldecke ins Gesicht geworfen (SE GD 41/1 S. 9). Betreffend den Vorfall vom 21.\nJuli 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass er ebenfalls in der Badi und dann am Bahnhof\ngewesen sei und G.________ am 21. Juli gar nicht gesehen habe. Er sei dann abends um\nneun Uhr nach Hause gekommen, dort habe er G.________ mit Kopfhörern angetroffen,\ndieser sei dabei rausgelaufen, ohne etwas zu sagen (SE GD 41/1 S. 6).\n\n"}