8. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 2'000.00Entscheidgebühr CHF 130.00 Auslagen CHF 2'130.00Total und werden zur Hälfte (CHF 1'065.00) dem Beschuldigten auferlegt und im Restbetrag (CHF 1'065.00) auf die Staatskasse genommen. Seite 19/19 9. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung von CHF 1'199.80 für seinen Verteidigungsaufwand im Berufungsverfahren aus der Staatskasse zugesprochen. 10. Der Privatklägerin C.________ wird keine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Berufungsverfahren zugesprochen.